Stein des Anstoßes war das Schreiben von HanseWerk Natur GmbH (vormals E.ON Hanse Wärme GmbH) vom 30.01.2015. Unser Versorger möchte damit die - in den meisten Fällen vertraglich vereinbarte - Preisgleitklausel auf einen neuen Gaspreisindex NCG und EGIX umstellen. Diese Umstellung erfolgte mit der öffentlichen Bekanntmachung in den Kieler Nachrichten – Teilausgabe Eckernförder Nachrichten vom Samstag, 31.01.2015 – mit Wirkung zum 01. Februar 2015. Ein Hinweis seitens HanseWerk auf das Recht einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages erfolgte nicht.
Grundsätzlich finden wir es vernünftig, endlich eine einheitliche Preisstruktur in dem Versorgungsgebiet Surendorf zu schaffen, jedoch müssen wir die Art und Weise dieser gewünschten Umstellung energisch kritisieren!
Nach unserem Kenntnisstand gibt es 100 Wärmelieferungsverträge. 25 haben noch den alten, ungünstigeren heizölgebundenen Vertrag. 75 haben bereits einen gaspreisgebundenen Vertrag. Dass es hier zwei Preisvarianten durch HanseWerk gibt, ist darüber hinaus bei einem Blockheizkraftwerk für ein in sich geschlossenes Versorgungsgebiet wie die „Triangel / Schulwald“ nach unserer Auffassung rechtlich fragwürdig.
Grundlage für diese Vermutung war ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2011 (Az. VIII ZR 339/10), das – grob vereinfacht – festhielt, dass der Fernwärmepreis nicht an den Preis für leichtes Heizöl gekoppelt werden darf, wenn ausschließlich Erdgas als Brennstoff eingesetzt wird.
Unser Blockheizkraftwerk wird ausschließlich mit Erdgas betrieben. Aus diesem Grund liegt es nahe, dass HanseWerk versucht das Vertragssystem umzustellen / zu korrigieren.
Aus unserer Sicht ist es erforderlich, eine einheitliche Preisstruktur in Surendorf zu erhalten. Jedoch ist die uns angebotene neue Preisgleitklausel nicht plausibel. Hierzu ein Hinweis: Die Preise für fossile Energieträger, und damit auch für Gas, sind auf einem historischen Tiefstand, dennoch würden Kosten durch die von HanseWerk vorgeschlagene Änderung je nach Verbrauch steigen, im Einzelfall bis zu ca. 20%. Sollte der Gaspreis wieder auf das Niveau der letzten Jahre steigen, fiele die Steigerung noch deutlich höher aus.
Weiterhin ist die angebotene Preisgleitklausel für uns nicht plausibel. Unter § 24 (4) der mitgesandten „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ darf eine Preisänderungsklausel nur so ausgestaltet sein, dass sie sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen. Die Versorger müssen die maßgeblichen Berechnungsfaktoren vollständig und in allgemein verständlicher Form ausweisen. Dies ist nach unserer Auffassung nicht passiert, zumal die Werte „Arbeitspreis“ APo, f1 und f2 in der Preisgleitklausel im Vergleich mit anderen Versorgungsunternehmen übertrieben hoch durch HanseWerk angesetzt sind. Eine Begründung, wie sich diese Werte zusammensetzen, fehlt gänzlich. Wir gehen davon aus, dass diese Werte willkürlich überhöht durch HanseWerk eingesetzt wurden, um die aktuell günstige Marktlage am Wärmemarkt zu nutzen.
Wir können euch nur empfehlen, eure Wärmelieferungsverträge mit der dazugehörigen Preisgleitklausel zu überprüfen und ggfs. zeitnah Widerspruch gegen diese einseitige Vertragsänderung einzulegen.
Im Rahmen unserer Bürgerinitiative planen wir gegen das Geschäftsgebaren der HanseWerk GmbH vorzugehen. Beispiele aus Schleswig-Holstein, unter anderem in Schacht-Audorf und Osterrönfeld, haben im letzten Jahr gezeigt, dass dieses Vorhaben nicht chancenlos ist.
Erwähnenswert ist weiterhin, dass das Bundeskartellamt unter anderem gegen HanseWerk (vormals E.ON Hanse Wärme) seit 2013 ein Verfahren wegen des Verdachts überhöher Fernwärmepreise eingeleitet hat. Ergebnisse liegen leider noch nicht vor.
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